Die Leihfrist aller Medien kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, es liegt keine Vormerkung auf den jeweiligen Titel vor und dein Kundenkonto ist nicht gesperrt. Ausnahmen bilden Noten aus der Musikbibliothek, deren Leihfrist fünfmal verlängert werden kann und Medien des Bestseller-Services, deren Leihfrist nicht verlängert werden kann.
Verlängerungen können persönlich/telefonisch während der Öffnungszeiten in einer Bücherhalle (Ausnahme: In der Zentralbibliothek sind telefonische Verlängerungen nicht möglich) vorgenommen werden, oder