Höhe der Versäumnisgebühren
Bei Überschreitung der Leihfrist sind für jeden versäumten Öffnungstag je Medieneinheit (Buch, Zeitschrift, Kassette, Spiel, CD, CD-ROM, Video, DVD) Versäumnisgebühren zu zahlen:
- von Erwachsenen: 0,50 Euro (Ausnahmen: Video, DVD: Euro 1,50)
- von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 0,20 Euro (Video, DVD: Euro 1,00)
Zusätzlich zu den Versäumnisgebühren werden gegebenenfalls weitere Gebühren für schriftliche Mahnungen fällig.
- 1. Mahnung Euro 2,00
- 2. Mahnung Euro 6,00
- 3. Mahnung (Forderung) Euro 12,00
Tabellarische Übersicht über die Versäumnisgebühren