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Wie kann ich die Leihfrist meiner Medien verlängern?

Die Leihfrist aller Medien kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, es liegt keine Vormerkung auf den jeweiligen Titel vor und ihr Kundenkonto ist nicht gesperrt. Ausnahmen bilden Noten aus der Musikbibliothek, deren Leihfrist fünfmal verlängert werden kann und Medien des Bestseller-Services, deren Leihfrist nicht verlängert werden kann.

Verlängerungen können persönlich/telefonisch während der Öffnungszeiten in einer Bücherhalle vorgenommen werden, oder

  • per E-Mail: verlaengerung@buecherhallen.de bis 24:00 Uhr des Fälligkeitstages. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, die als Quittung gilt, sowie eine weitere E-Mail mit den neuen Fälligkeitsdaten oder weiteren Statusinformationen.
  • schriftlich per Postkarte (Eingangsdatum)
  • per Fax: siehe Standortliste der Bücherhallen Hamburg

Online ist die Medienverlängerung über den Internet-Katalog möglich. Sie können dort Ihr Kundenkonto einsehen und Ihre Medien verlängern. Den Verlängerungsbericht können Sie sich anschließend per E-Mail zusenden sowie ausdrucken.


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