Die Leihfrist aller Medien kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, es liegt keine Vormerkung auf den jeweiligen Titel vor und ihr Kundenkonto ist nicht gesperrt. Ausnahmen bilden Noten aus der Musikbibliothek, deren Leihfrist fünfmal verlängert werden kann und Medien des Bestseller-Services, deren Leihfrist nicht verlängert werden kann.
Verlängerungen können persönlich/telefonisch während der Öffnungszeiten in einer Bücherhalle vorgenommen werden, oder
Online ist die Medienverlängerung über den Internet-Katalog möglich. Sie können dort Ihr Kundenkonto einsehen und Ihre Medien verlängern. Den Verlängerungsbericht können Sie sich anschließend per E-Mail zusenden sowie ausdrucken.