Ab 1. Juli 2012 gelten folgende Leihfristen bei Ausleihen und Verlängerungen:
Bitte denken Sie immer daran, Ihre Quittung für eventuell auftretende Reklamationen zu entnehmen.
Sie erhalten 2 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail, in der Sie auf die Abgabe oder Verlängerung der Medien hingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse im Kundenkonto hinterlegt haben. Dieser Service ist eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Versäumnisgebühren.
Die Leihfrist aller Medien kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, es liegt keine Vormerkung auf den jeweiligen Titel vor und Ihr Kundenkonto ist nicht gesperrt. Ausnahmen bilden Noten aus der Musikbibliothek, deren Leihfrist viermal verlängert werden kann und Medien des Bestseller-Services, deren Leihfrist nicht verlängert werden kann.
Wird die Leihfrist überschritten, sind für jeden versäumten Öffnungstag je Medieneinheit (Buch,Zeitschrift, Blu-ray Disc, DVD, Kassette, Spiel, CD, CD-ROM etc. ) Versäumnisgebühren zu zahlen.
Haben Sie Versäumnis- oder Vormerkgebühren unter 5,00 Euro auf Ihrem Kundenkonto wird Ihr Konto am folgenden Tag gesperrt. Bei Gebühren über 5,00 Euro erfolgt die Sperrung sofort. Sie können dann weder Verlängerungen noch Vormerkungen tätigen, auch wenn Sie ein Vormerkguthaben eingezahlt haben.