Gültig ab 1. Oktober 2007
Die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (Bücherhallen Hamburg) ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck ist "ein leistungsfähiges System öffentlicher Bücherhallen in der Freien und Hansestadt Hamburg zu betreiben, das als Informationsspeicher und Informationsvermittler für alle bibliotheksüblichen Medien und als Partner der Individuen und Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Lern-, Orientierungs- und Bildungsinteressen dient und das dabei zugleich kultureller Ort und Mitträger der soziokulturellen Stadtteilarbeit ist".
Im Rahmen dieser AGB können Kunden Medien (Bücher, Noten, Videos, DVDs, CDs, MP3s, Zeitschriften, Kassetten, Spiele, CD-ROMs, Konsolenspiele, UMDs, eMedien u.a.) entleihen und die Einrichtungen der Bücherhallen nutzen.
Die Bücherhallen Hamburg behalten sich vor, für die Benutzung einzelner Bibliotheken besondere Bestimmungen zu treffen.
Kunden, die erstmalig Medien entleihen möchten, melden sich persönlich unter Vorlage ihres gültigen deutschen Personalausweises oder des Reisepasses in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung an. Kinder und Jugendliche ohne Personalausweis legen den Ausweis eines Erziehungsberechtigten vor.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen außerdem die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten (Haftungsverpflichtung). Mit der Anmeldung erkennen die Kunden bzw. deren gesetzliche Vertreter die AGB an. Die Einwilligung des Erziehungsberechtigten ist ebenfalls bei einem Wechsel von der Standard- zur Premium-Kategorie für das Kind erforderlich (s. § 4 (2)).
Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Kundenkarte, die nicht übertragbar ist. Der Verlust der Kundenkarte ist den Bücherhallen unverzüglich anzuzeigen. Die Bücherhallen veranlassen eine Sperrung der Kundenkarte.
Für Schäden, die durch den Missbrauch der Kundenkarte bis zur Verlustmeldung entstehen, ist der eingetragene Kunde haftbar! Für die Ausstellung einer Ersatz-Kundenkarte ist der gültige Personalausweis oder der Reisepass erneut vorzulegen.
Jeder Wechsel des Wohnsitzes ist den Bücherhallen Hamburg sofort mitzuteilen.
Gegen Vorlage der gültigen Kundenkarte - die Identität ist auf Verlangen nachzuweisen - können Kunden Bücher und andere Medien für ihren persönlichen Gebrauch ausleihen. Die Leihfrist beträgt in der Regel drei Wochen, für Videos, DVDs und eMedien eine Woche.
Eine Ausleihe für Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Erwachsene, die Ausleihen auf Kundenkarten der eigenen Kinder oder Ehepartner vornehmen wollen. Im begründeten Einzelfall wird eine aktuelle Vollmacht akzeptiert.
Die Menge gleichzeitig ausgeliehener Medien ist limitiert und staffelt sich wie folgt: Erwachsene Standard- und Premiumkarte - 50 Medien; Kinder Standardkarte - 20 Medien, Kinder - Premiumkarte - 50 Medien. Die Medien sind vom Kunden bis zum Ablauf der Nutzungsfrist zurückzugeben. In begründeten Fällen und für einzelne Mediengruppen kann der Ausleihzeitraum verkürzt werden. Präsenzbestände werden nicht ausgegeben.
Die Nutzungsfrist der Medien kann vor Ablauf der Leihfrist verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Insgesamt sind zwei Verlängerungen möglich. Verlängerungszeiträume zählen ab dem Tag der Verlängerung, nicht ab dem Fälligkeitstag.
Verlängerungen können vor Ort, schriftlich, per E-Mail und in den meisten Bücherhallen auch telefonisch vorgenommen werden. Im Internet ist unter www.buecherhallen.de eine selbstständige Verlängerung im Kundenkonto möglich. Technische Probleme des Internets führen nicht zur Stornierung daraus entstehender Versäumnisgebühren.
Medien, die ausgeliehen oder nicht im Bestand einer Bücherhalle, jedoch im System der Bücherhallen Hamburg vorhanden sind, können als Vorbestellungen im internen Leihverkehr beschafft werden. Einzelne Einrichtungen und/oder Medienarten können hiervon ausgenommen werden. Für Vorbestellungen und Leihverkehr wird eine Gebühr erhoben, die bei Bestellung vor Ort im Vorwege zu entrichten ist.
Für die Nutzung werden Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben (s. Rückseite).
Die Bücherhallen Hamburg bieten Kundenkarten in Standard- und Premium-Kategorie an. Ein Wechsel von der Standard- zur Premium- Kategorie ist gegen eine Nachzahlung der Differenz jederzeit möglich. Beim Wechsel von der Premium- zur Standard-Kategorie ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Die Servicegebühren können über ein Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierdurch werden insbesondere Sperrzeiten vermieden. Die Abbuchung des Jahresbeitrags erfolgt einmal jährlich. Die Bücherhallen Hamburg gewähren beim Wechsel auf das Lastschriftverfahren einen Nachlass von bis zu 5,- Euro auf die Servicegebühr. Eine Kündigung der Teilnahme am Lastschriftverfahren muss schriftlich sechs Wochen vor Ablauf der Servicegebühr erfolgen.
Für Medien, die bis zum Ablauf der Ausleihfrist nicht zurückgegeben oder zu spät verlängert werden, sind Versäumnisgebühren zu zahlen. Dieses gilt auch bei Medienverlust. Für Versäumnisgebühren, die schriftlich angemahnt werden müssen, entstehen zusätzliche Mahngebühren. Die Bücherhallen Hamburg sind jedoch nicht verpflichtet, die Rückgabe anzumahnen.
Die Versäumnisgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Versäumnisgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Kunde eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat.
Eltern können jederzeit die Anzahl erlaubter Ausleihen auf Kundenkarten ihrer Kinder beliebig verringern oder Medienarten von der Ausleihe ausschließen, um mögliche Versäumnisgebühren zu begrenzen.
Im Interesse eines wirksamen Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Erziehungsberechtigte sollten trotz der Jugendschutzmaßnahmen der Bücherhallen Hamburg (‚technische Kontrolle des Alterslimits’ bei Videos, DVDs und elektronischen Spielen / FSK) auf die Eignung insbesondere von Büchern für ihre Kinder achten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren.
Eine Weitergabe von Medien an Dritte ist ausgeschlossen. Für aufgetretene Schäden haftet der eingetragene Kunde. Der Verlust von Medien ist den Bücherhallen Hamburg unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist für Beschädigungen oder Verlust (auch einzelner Teile von mehrteiligen Medien) schadenersatzpflichtig.
Der Schadenersatz bemisst sich nach dem Anschaffungspreis gemäß Bücherhallen-Katalog und einer Bearbeitungspauschale. Ein Ersatz durch Lieferung eines Ersatzexemplars ist ausgeschlossen.
Die Bücherhallen Hamburg haften nicht für Schäden, die durch schadhafte Videos, DVDs, Kassetten, CDs, CD-ROMs, Playstations oder andere Datenträger entstehen, soweit nicht ein Verschulden nachgewiesen wird.
In vielen Einrichtungen der Bücherhallen Hamburg wird die Kunden- Selbstverbuchung von Medien auf Basis der RFID-Technik eingeführt, in einigen Bibliotheken auch die Kunden- Selbstrückbuchung.
Medien müssen hierbei vom Kunden vor der Selbstverbuchung auf Vollständigkeit (s. Medienaufkleber) überprüft werden. Fehlende Teile sind sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen.
Der Kunde muss den Verbuchungsvorgang an der Kunden- Selbstverbuchungsstation stets mit "Beenden" abschließen, bevor er die Station verlässt (sog. "log-out"). Für Fremdbuchungen auf einem nicht geschlossenen Konto haftet der Kunde.
Der Kunde erkennt die von den Bücherhallen Hamburg erlassene Hausordnung an.
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser AGB oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Um die Leistungen der Bücherhallen Hamburg anbieten zu können, ist es erforderlich, Kundendaten zu speichern.
Diese sog. Stammdaten bestehen aus Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Gebührenkategorie und ggf. einem Erziehungsberechtigten. Die Daten werden gespeichert, solange der Kunde registriert ist.
Die Titel der ausgeliehenen Medien werden im Kunden-Konto mit fristgerechter Rückgabe gelöscht. Zur Klärung evtl. Nachfragen kann über einen Zeitraum von 28 Tagen auf dem Bibliotheksrechner über den Titel die Kunden-Nr. ermittelt werden. Um den Verlust oder die Beschädigung von Medien aufklären zu können, bleiben diese Daten im elektronischen Archiv ein Jahr gespeichert.
Soweit die Bücherhallen Hamburg die Kunden-Selbstverbuchung der Medien mittels RFID-Technik anbieten, sind auf dem RFID-Chip lediglich die Medien-Nr. und weitere Angaben über das Medium (z.B. Mehrteiligkeit) gespeichert, nicht aber Titel, Autor oder Interpret.
Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Die Kundenkarte enthält keinen RFID-Chip!
Unter www.buecherhallen.de finden Sie weitere Informationen zum Thema RFID.
Der Datenschutzbeauftragte der Bücherhallen Hamburg, Dr. Uwe Schläger, erteilt jederzeit Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Kontakt: Mail: office@datenschutz-nord.de
Bücherhallen Hamburg
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