Kita- und Schulkarte

Bücherhallen-Karte der Bücherhallen Hamburg

Lehrkräfte und Erzieher*innen aus den Hamburger allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen und Hamburger Kindertagespflegepersonal (Tagesmütter und -väter) können eine Kita- und Schulkarte (personengebunden) der Bücherhallen Hamburg erhalten und mit dieser Medienzusammenstellungen entleihen. Dabei kann es sich um thematische Medienzusammenstellungen oder um Klassensätze eines Titels handeln.

Neben den üblichen Ausweisdokumenten weisen Lehrkräfte und Erzieher*innen ihre Beschäftigung in der Schule/Einrichtung nach. Tagesmütter/Tagesväter legen die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes vor.

Dieser Service ist gebührenfrei. Die Kostenerstattung ist zwischen den Bücherhallen Hamburg, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vertraglich geregelt.

Die Medienzusammenstellungen haben eine Leihfrist von 4 Wochen. Die Leihfrist kann zweimal um 4 Wochen verlängert werden. Wichtig: DVDs und Blu-Ray-Discs sind nicht für die Vorführung im Klassenverband lizenziert.

Für die Medienzusammenstellungen werden keine Verspätungsgebühren erhoben. Wird die Leihfrist überschritten, fallen aber Mahngebühren für das Mahnschreiben an. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bücherhallen Hamburg, zum Beispiel für Medienersatz.

Die Medienzusammenstellungen sind ausschließlich zur Nutzung im Unterricht oder in anderen Gruppenveranstaltungen bestimmt. Da viele Themen an Hamburger Schulen zeitgleich unterrichtet werden, kann nicht gewährleistet werden, dass immer ausreichend Medien in Klassenstärke verfügbar sind. Bitte bestellen Sie gewünschte Medien möglichst frühzeitig.

Mit der Kita- und Schulkarte können auch die Angebote der eBuecherhalle genutzt werden, falls geplant ist, digitale Angebote der Bücherhallen Hamburg in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.

Wir haben Ihnen nachfolgend einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die häufig im Zusammenhang mit der Kita- und Schulkarte (personengebunden) an uns gerichtet werden.

Wer hat Anspruch auf eine Kita- und Schulkarte?

Lehrkräfte an Hamburger allgemeinbildenden staatlichen Schulen oder allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, Erzieher*innen in Hamburger Kindertageseinrichtungen und Hamburger Kindertagespflegepersonal (Tagesmütter/Tagesväter) sind berechtigt, sich eine Kita- und Schulkarte (personengebunden) ausstellen zu lassen.

Referendar*innen zählen zu den Lehrkräften. Die Vereinbarung gilt nicht für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen.

Wie und wo erhalte ich eine Kita- und Schulkarte der Bücherhallen Hamburg?

Beschäftigte in Hamburger Kitas und Hamburger allgemeinbildenden Schulen sowie Hamburger Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) können sich in jeder Bücherhalle eine personenbezogene Kita- und Schulkarte ausstellen lassen.

Legen Sie bitte Ihren Personalausweis und eine aktuelle Bescheinigung der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung vor, für die Sie tätig sind. Kindertagespflegepersonen legen die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes vor. Die Pflegeerlaubnis ist vom Tag der Ausstellung 5 Jahre gültig und kann innerhalb dieses Zeitraums bei der Anmeldung vorgelegt werden

Was kostet eine Kita- und Schulkarte?

Dieser Service ist für Sie gebührenfrei. Die Kostenerstattung der Servicegebühren ist zwischen den Bücherhallen Hamburg, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vertraglich geregelt. Für die Ausstellung der Kita- und Schulkarte ist eine Anmeldegebühr von 1,- Euro zu entrichten.

Ist die Kita- und Schulkarte auf Teammitglieder übertragbar?

Nein, die Kita- und Schulkarte (personenbezogen) ist, wie auch alle anderen Bücherhallen-Karten, nicht übertragbar.

Was ist eine Medienzusammenstellung?

Hierbei handelt es sich um Medien, die auf Anfrage zu einem bestimmten Thema zusammengestellt werden. Von einer Medienzusammenstellung spricht man auch, wenn bestimmte Titel in einer gewünschten Exemplarzahl bestellt werden, zum Beispiel als Klassensatz.

Die Medienzusammenstellungen werden ausschließlich für die Nutzung im Unterricht oder in anderen Gruppenveranstaltungen verliehen. Medien zu Ihrer persönlichen Unterrichtsvorbereitung müssen daher mit Ihrer persönlichen Bücherhallen-Karte entliehen werden.

Wie viele Medien gehören zu einer Medienzusammenstellung?

Es gibt keine festgelegte Anzahl, wie viele Medien zusammengestellt werden. Die Medien werden aus dem Gesamtbestand der Bücherhallen zusammengestellt. Möglicherweise sind zu einem speziellen Thema nur eine begrenzte Anzahl von Medien verfügbar. Auch ist nicht jedes Buch immer in der gewünschten Exemplarzahl (zum Beispiel als Klassensatz) verfügbar.

Wo kann ich eine Medienzusammenstellung bestellen?

Medien können Sie sich in jeder Bücherhalle zusammenstellen lassen. Beraten Sie sich zur Medienzusammenstellung mit dem Personal in der Bücherhalle, in der Sie die Medien abholen möchten.

Im Idealfall erhalten Sie bereits Auskunft darüber, ob zu Ihrer Bestellung ausreichend Medien im Gesamtbestand der Bücherhallen Hamburg zur Verfügung stehen.

Kann ich Medien selbst zusammenstellen?

Sie dürfen Medien, die Sie in Ihren Einrichtungen/im Unterricht verwenden möchten, auch selbst aus dem Bestand der Bücherhalle zusammenstellen.

Kann ich mit meiner Kita- und Schulkarte Medien im Internetkatalog vorbestellen?

Nein, Vorbestellungen im Internetkatalog sind ausgeschlossen, da es sich hierbei um kostenpflichtige Bestellungen handelt.

Medienbestellungen zu einem bestimmten Thema werden vom Bücherhallenpersonal, das Ihre Kita- und Schulkarte betreut, vorgenommen.

Wie lange darf ich eine Medienzusammenstellung ausleihen?

Die Leihfrist für eine Medienzusammenstellung beträgt 4 Wochen. Sie können bei Bedarf die Leihfrist in Ihrer Bücherhalle zweimal um jeweils 4 Wochen verlängern lassen.

Wo gebe ich meine Medienzusammenstellung zurück?

Medienzusammenstellungen können in jeder Bücherhalle zurückgegeben werden.

Bekomme ich eine Mahnung, wenn ich meine Medienzusammenstellung nicht rechtzeitig zurück gebe?

Grundsätzlich gelten die AGBs der Bücherhallen Hamburg. Für Medienzusammenstellungen werden keine Verspätungsgebühren erhoben. Wird die Leihfrist überschritten, fallen aber Mahngebühren für das Mahnschreiben an.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Arbeitsplatz gewechselt habe?

Jeder Wechsel des Arbeitsplatzes ist den Bücherhallen Hamburg unter Angabe der Nummer Ihrer Kita- und Schulkarte umgehend mitzuteilen:

Ich habe meine Kita- und Schulkarte verloren, was soll ich tun?

Melden Sie den Verlust Ihrer Kita- und Schulkarte umgehend den Bücherhallen Hamburg:

Meine Medienzusammenstellung ist nicht mehr vollständig

Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. Hierzu stellen wir Ihnen den Neupreis gemäß Bücherhallen-Katalog zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5, - Euro für jedes Medium in Rechnung.

Ein Medienersatz über eigene Nachkäufe ist nicht möglich.