Bei Überschreitung der Leihfrist sind für jeden versäumten Öffnungstag je Medieneinheit (Buch, Zeitschrift, Kassette, Spiel, CD, CD-ROM, Video, DVD) Versäumnisgebühren zu zahlen:
Zusätzlich zu den Versäumnisgebühren werden gegebenenfalls weitere Gebühren für schriftliche Mahnungen fällig.