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Höhe der Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist sind für jeden versäumten Öffnungstag je Medieneinheit (Buch, Zeitschrift, Kassette, Spiel, CD, CD-ROM, Video, DVD) Versäumnisgebühren zu zahlen:

  • von Erwachsenen: 0,50 Euro (Ausnahmen: Video, DVD: Euro 1,50)
  • von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 0,20 Euro (Video, DVD: Euro 1,00)

Zusätzlich zu den Versäumnisgebühren werden gegebenenfalls weitere Gebühren für schriftliche Mahnungen fällig.

  • 1. Mahnung Euro 2,00
  • 2. Mahnung Euro 6,00
  • 3. Mahnung (Forderung) Euro 12,00

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