
Wichtige Informationen zu Kita- und Schulkarten
Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot der Kita- und Schulkarte nutzen. Gerne unterstützen wir Sie weiterhin bei der Zusammenstellung von Medien, zum Beispiel als Klassensatz.
Dieser Service ist gebührenfrei. Die Kostenerstattung ist zwischen den Bücherhallen Hamburg, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vertraglich geregelt.
Im Oktober 2025 werden die Bücherhallen Hamburg nach vielen Jahren den Anbieter ihrer Bibliothekssoftware wechseln. Damit verbunden wird es zu Modernisierungen und Veränderungen von bisherigen Prozessen oder grundsätzlichen Vorgaben kommen.
Was bedeutet dies für die Kita- und Schulkarten?
Die Karte kann künftig immer nur für zwölf Monate freigeschaltet werden. Somit ist es erforderlich, dass Sie uns einmal im Jahr Ihren Anspruch auf eine Kita- und Schulkarte nachweisen. Bei Tagesmütter/Tagesväter ist dies die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Lehrkräfte und Erzieher*innen weisen ihre Beschäftigung in einer Schule/Einrichtung nach.
Wie können Sie uns unterstützen?
Um den Wechsel der Bibliothekssoftware optimal vorbereiten zu können, müssen von uns alle Daten geprüft werden. Und hier bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:
Bitte legen Sie uns bis zum 30.06.2025 einen aktuellen Nachweis Ihrer Schule, Einrichtung oder Ihre Pflegeerlaubnis vor. Ihre Kita- und Schulkarte wird dann von uns sofort für 12 Monate verlängert.
Sie können uns einen aktuellen Nachweis selbstverständlich auch noch nach dem 30.06.25 vorlegen. Haben Sie in diesem Fall bitte Verständnis dafür, dass Ihre Karte zum 01.07.2025 automatisch gesperrt wird. Nach Vorlage des Nachweises entsperren wir die Kita- und Schulkarte selbstverständlich sofort.
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